Entwicklung der Sachversicherung.
Die Sachversicherung umfasst mehrere Versicherungszweige, die im Laufe der Zeit entsprechend den sich wandelnden Versicherungsbedürfnissen entstanden sind. Unter allen Sachversicherungszweigen nimmt die Feuerversicherung in Bezug auf Umfang und volkswirtschaftliche Bedeutung einen besonderen Platz ein.
Zunächst waren in der Feuerversicherung nur Schäden durch Brandereignisse gedeckt. Später wurden auch noch Schäden durch die Gefahren Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung mit eingeschlossen. Gleichwohl ist es bei der Bezeichnung "Feuerversicherung" als globalem Begriff geblieben.
Weitere Gefahrenbereiche, wie z.B. Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm wurden später in den Katalog der versicherbaren Gefahren durch die Bildung neuer Versicherungszweige aufgenommen. Durch den Ausschluss entsprechender Verträge konnte also der individuelle Versicherungsschutz ständig verbessert werden.
Die Notwendigkeit spezieller Versicherungszweige für die Versicherung weiterer Gefahren liegt darin begründet, dass die Ermittlung einer wagnisgerechten Prämie (Beitrag) nur für eine Gruppe gleichartiger Risiken möglich ist. Durch entsprechende AVB hat der VR den jeweils versicherbaren Gefahrenbereich klar abgegrenzt und das versichernde Risiko insofern kalkulierbar gemacht.
Gründe der Verwaltungsvereinfachung drängten die VR andererseits, für bestimmte Bereiche ihrer Versicherungsgeschäfte die verschiedenen Gefahren wieder verwaltungsmäßig zusammenzufassen oder nur zusammengefasst zu versichern. Es entstanden die gebündelte und die kombinierte Versicherung.
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