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Bauleistungsversicherung

Obwohl jedes Bauwerk sorgfältig geplant und von erfahrenen Bauhandwerkern errichtet wird, kommt es während der Bauzeit nicht selten zu unvorhergesehenen Schäden, die immer ärgerlich und zudem häufig mit zusätzlichen Kosten für den Bauherren oder den Bauhandwerker verbunden sind.

Sorgen Sie vor und schützen Ihr Bauvorhaben mit einer Bauleistungsversicherung, damit stehen Sie auf der sicheren Seite. Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) ersetzt alle unvorhergesehen eintretenden Schäden an Ihren Bauleistungen und bietet damit umfassenden Versicherungsschutz. Neben dem Bauherrn sind auch sämtliche am Bau beteiligten Unternehmen automatisch mitversichert. Grundsätzlich ist die Bauleistungsversicherung für die Deckung von Schäden da, für die weder eine Haftung der Architekten oder der den Bau ausführenden Firmen besteht.

Was versichert die Bauleistungsversicherung:

  • Bauleistungen, z.B. Neu-, Um- und Anbauten von Wohn- und Gewerbeobjekten;
  • Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau;
  • Gegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind.

Die Bauleistungsversicherung leistet für alle unvorhergesehenen Schäden und Zerstörungen an den versicherten Bauleistungen, die entstehen können durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit;
  • Konstruktions- und Materialfehler;
  • Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmung, Hochwasser oder Erdbeben;
  • Ungewöhnlichen Witterungseinflüssen, wie bspw. Sturm, Hagel, Niederschlag oder Frost;
  • schädliche Handlungen und Zerstörung durch Dritte, z.B. Sabotage oder Vandalismus;
  • Diebstahl eingebauter versicherter Sachen (i.d.R. mit Zusatzvereinbarung);
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (i.d.R. mit Zusatzvereinbarung).

Mängel an der Bauleistung oder sonstigen Sachen und Verluste oder Beschädigungen mit dem Gebäude nicht fest verbundener Teile sind nicht versichert. Ebenso nicht abgedeckt werden Schäden durch hoheitliche Eingriffe, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz des Versicherungsnehmers und bei Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und durch fehlende Schutzmaßnahmen, die bspw. bei normalen Witterungseinflüssen, mit denen jahreszeitbedingt zu rechnen ist, dem Ausfall der Wasserhaltung, Frost oder Gründungsmaßnahmen entstehen.

Die Versicherungssumme wird i.d.R. gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme. Diese beinhaltet alle Lohnkosten sowie den Neuwert der gelieferten Baumaterialien und deren Anlieferung. Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten bleiben dabei unberücksichtigt.

Tritt ein Schaden ein, werden alle Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nötig sind, vom Versicherer übernommen.

Machen Sie das Risiko zu einer kalkulierbaren Größe in Form eines festen Versicherungsbeitrages. Natürlich können Sie auch eigene Rücklagen für den Schadenfall bilden. Da die meisten Bauvorhaben jedoch fremdfinanziert und die Margen im Baugewerbe heute enger denn je sind, sind die Möglichkeiten hierzu begrenzt. Außerdem binden Rücklagen nicht nur wertvolles Kapital, sondern müssen zudem versteuert werden.


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